Die Kanzlei

Bereits im Vorfeld beruflichen und privaten Handelns ist der Rat des strafrechtlichen Spezialisten gefragt, um von vornherein einen Normenverstoß zu verhindern. Gerade diese präventive Beratung bildet inzwischen den Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der modernen Strafverteidigung. Bei der Arbeit des Strafrechtlers bestehen enge Verbindungen zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten:

  • Das Wirtschaftsstrafrecht steht in wechselseitiger Beziehung mit dem Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht, Umweltstrafrecht und dem Bereich der Industriespionage.
  • Bei der strafrechtlichen Produkthaftung und im Arztstrafrecht sind medizinische Fragen zu berücksichtigen.
  • Im Außenwirtschaftsrecht und in der internationalen Rechtshilfe ist das Strafrecht anderer Staaten ebenso wichtig wie das Recht des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das Recht der Europäischen Union sowie das Recht internationaler Embargobestimmungen.
  • Im klassischen Strafrecht setzt die Bearbeitung von Revisionen gegen Urteile der Landgerichte die Kenntnis der anerkannten und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Obergerichte voraus.

Die Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft unter Hinzuziehung der Erkenntnisse aus anderen Rechtsgebieten und Wissenschaften ist heutzutage für die Bearbeitung strafrechtlich anspruchsvoller Mandate unverzichtbar.